Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

Mit Gemeinderatsbeschluss wurde am 28.11.2023 die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten genehmigt.

Ab 29.11.2023 können interessierte Unternehmen die Anträge um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene stellen.

Für die Anträge um Zuweisung darf ausschließlich die eigens hierfür vom Gemeindeamt bereit gestellte Modulistik verwendet werden.

Die Anträge können halbjährlich (innerhalb 30. Juni und 31. Dezember) eingereicht werden. Unter Berücksichtigung der Vorzugskriterien und der Verfügbarkeit des Kontingents wird nach Ablauf jeden Semesters eine Rangordnung erstellt und anschließend die Zuweisung der Gästebetten vorgenommen.

Die Anträge können entweder über zertifizierte elektronische Post (PEC) an die Adresse neumarkt.egna@legalmail.it, über E-Mail an die Adresse info@gemeinde.neumarkt.bz.it oder persönlich im Protokollamt der Gemeinde eingereicht werden.

Weitere Informationen können Sie der Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten entnehmen.

Verordnung Zuweisung von Gästebetten

Formular Zuweisung Gästebetten

Zuständig

DEU