Bürgerschalter - Zugang zu den Verwaltungsunterlagen

Worum handelt es sich?

Um die Transparenz der Verwaltungstätigkeit zu gewährleisten und die Unparteilichkeit der Verfahren zu fördern besteht das Recht auf den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen. Als Verwaltungsunterlage gilt jede Wiedergabe des Inhaltes von Akten, welche von der Gemeinde verfasst wurden oder derer sie sich für ihre Tätigkeit bedient.
Das Recht auf Zugang kann auch während der Dauer eines Verfahrens ausgeübt wer­den. Ausgeschlossen ist das Recht in jenen Fällen, wo die Rechtsordnung eine Geheim­haltung vorsieht bzw. vorübergehend oder dauerhaft ein Verbreitungsverbot verfügt wurde.
Der Zugang zu den Unterlagen kann infor­mell oder formell ausgeübt werden. Infor­mell ist der Zugang möglich, wenn das An­recht des Antragstellers zweifelsfrei feststeht und einer unmittelbaren Vorweisung der Unterlage stattgegeben werden kann. Die formelle Ausübung des Rechtes wird mittels Gesuch an den Verantwortlichen beantragt, der für die Erstellung der Unterlage oder für deren ständige Aufbewahrung zuständig ist. In beiden Fällen müssen die wesentlichen Daten über die angeforderte Unterlage und das mit dem Antrag verbundene Interesse angegeben werden.
Einsichtnahmen sind unentgeltlich, während für die Ausstellung von Kopien die Kopierkosten sowie allfällige Gebühren für Beglaubigungen und Stempelgebühren entrichtet werden müssen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Personen, die zum Schutz einer rechtlich relevanten Stellung ein Interesse haben. Dieses Interesse muss nicht vorhanden sein für den Zugang zu öffentlichen Dokumenten nicht vorhanden sind.

Termine und Fälligkeiten

Ansuchen auf Zugang werden innerhalb von 10 Tagen entschieden. Die Einsichtnahme hat innerhalb weiterer 10 Tage zu erfolgen.
Falls nach 20 Tagen der Antrag noch unbeantwortet ist, gilt er als abgelehnt.

Achtung!

Historische Akten können nur in Anwesenheit des zuständigen Personals gesichtet werden.
Jede Änderung, Beschädigung oder Fortschaffung einer Verwaltungsunterlage wird strafrechtlich verfolgt.
Zur Beschleunigung und Vereinfachung des Zugangs zu den Verwaltungsunterlagen baut die Gemeindeverwaltung gegenwärtig ein elektronisches Dokumentenverwaltungssystem auf.

Zuständig

Formulare

DEU