Gemeindewahlkommission

Eingesetzt mit Beschlussniederschrift des Gemeinderates Nr. 35 vom 09.07.2025

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Beschreibung

Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt.

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern.

Spätestens am 10. April und am 10. Oktober eines jeden Jahres stellt die Gemeindewahlkommission zwei getrennte Listen in alphabetischer Reihenfolge auf, und sorgt für die halbjährliche Überprüfung der Wählerlisten.

Art der Organisation

Kommission

Adresse

RATHAUSRING 7, 39044 NEUMARKT

Verantwortlich

Karin Jost

Vorsitzender

Mitglieder

Richard Cavosi

Gemeinderat

Giorgio Nones

Gemeinderat

Elena Paris

Vizebürgermeisterin

Orte

Marktgemeinde Neumarkt

RATHAUSRING 7, 39044 NEUMARKT

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 16:46 Uhr