Ab dem Jahr 2014 ist für die in der Autonomen Provinz Bozen gelegenen Immobilien die Gemeindeimmobiliensteuer GIS geschuldet und die staatlichen Bestimmungen zur IMU und TASI finden nicht mehr Anwendung.
Für das Jahr 2024 werden in der Gemeinde Neumarkt für die Gemeindesteuer auf Immobilien verschiedene Hebesätze angewandt:
0,9 % ordentlicher Hebesatz
Wohnungen mit registriertem Mietvertrag
Alle Liegenschaften die nicht einer der folgenden Kategorien zugeordnet sind.
0,4 %
Hauptwohnung + Zubehör*
Freibetrag Hauptwohnung: € 699,32 + € 50,00 (ab dem 3. Minderjährigen) + € 50,00 (schwere Behinderung).
Hauptwohnung im Besitz von Senioren oder behinderten Menschen + Zubehör* (mit Wohnsitz in einem Wohn- oder Pflegeheim, vorausgesetzt, diese Immobilien werden nicht vermietet)
WOBI-Wohnugen + Zubehör* – Abzug Hauptwohnung
0,7 %
Wohnungen + Zubehör* die kostenlos an Verwandte übergeben werden (“Nutzungsleihe”)
0,2 %
Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude (Wohnugen für landwirtschaftliche Mitarbeiter, Büros, Genossenschaften) – Ställe, Scheunen, Geräteräume und ähnliche sind von der Steuer befreit
für die Immobilien im Besitz von nicht gewerblichen Körperschaften und nicht gewinnorientierten, gemeinnützigen Organisationen, gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c) der GIS-Verordnung
0,3 %
Urlaub auf dem Bauernhof
Privatzimmervermietung + Zubehör* (Die Steuererleichterung wird nicht auf Wohnungen der Katasterkategorien A/1, A/7, A/8, A/9 angewandt)
Wohnungen der Kastastergruppe A und Liegenschaften in D2, welche für die Beherbergungstätigkeit in gasthofähnlichen und nicht gasthofähnlichen Beherbergungsbetrieben im Sinne des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, in geltender Fassung genutzt werden und die in der Betriebslizenz angeführt sind.
0,56 %
Gebäude der Katasterkategorie D (außer D/5 und D2), C/1, C/3 und A/11
Dienstwohnungen der Kat. D + Zubehör* – Abzug Hauptwohnung (Hauptwohnung im Eigentum von Unternehmen in denen ein Inhaber des Unternehmens samt Familie den meldeamtlichen Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt hat)
1,56 %
Zur Verfügung stehende Wohnungen, für welche das Landesgesetz vom 23. April 2014, Nr. 3, beziehungsweise die gegenständliche Verordnung keine begünstigten Steuersätze vorsieht.
1,56 %
Nicht genutzte Baugründe
- 50 %
Denkmalgeschützte Immobilien
Unbewohnbare und unbenutzbare Immobilien
* Als Zubehör gelten höchstens drei Baueinheiten der Kat. C/2, C/6 und C/7, von denen höchstens 2 der gleichen Kategorie angehören können
Termin für die Abgabe der Kopien der registrierten Mietverträge, der Ersatzerklärungen sowie der GIS Erklärung
30. Juni des darauffolgenden Jahres, auf welches sich die Steuer bezieht, abzugeben.
Südtiroler Bürgernetz - Zum Onlinedienst der Gemeindeimmobiliensteuer GIS der Gemeinde Neumarkt
Gemeinderat Beschluss Nr. 63 vom 27.12.2023: Gemeindeimmobiliensteuer GIS - Freibeträge und Steuersätze
Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer GIS
GIS ab 2023 - Festlegung der Marktrichtwerte für die Baugründe IMI