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Anordnung des Bürgemeisters Nr. 69 von 04.10.2017
17.04.2025
Die Anordnung Nr. 69/2017 der Marktgemeinde Neumarkt betrifft die Inbetriebnahme der Heizanlagen und regelt eine Vorverlegung und Verlängerung des Heizzeitraums.
Zuletzt aktualisiert: 09.10.2025, 11:29 Uhr