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Beschlossen vom Gemeinderat mit Maßnahme Nr. 59 vom 22.10.1998 und abgeändert vom Gemeinderat mit Maßnahme Nr. 51 vom 21.12.2017.
18.09.2012
Mit der vorliegenden Ordnung bestimmt die Gemeindeverwaltung die Richtlinien für die Zuweisung der gemeindeeigenen Altenwohnungen.
Zuletzt aktualisiert: 09.09.2025, 16:14 Uhr