Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle und der diesen Gleichartigen, nicht gefährlichen Sonderabfälle

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 70 vom 17.12.2025

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2026

Beschreibung

Ab 2024 müssen alle, die Wohnungen oder andere Flächen in Neumarkt nutzen, eine jährliche Müllgebühr zahlen. Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, wie viel Müll tatsächlich abgegeben wird und welche Dienstleistungen genutzt werden. Es gibt Ermäßigungen für bestimmte Gruppen wie Familien mit kleinen Kindern oder Menschen mit Pflegebedarf.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2026

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Zuletzt aktualisiert: 08.01.2026, 11:02 Uhr

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