Der Artikel 39 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 27 vom 21.06.2007 und nachfolgende Änderungen sieht die Einsetzung der Umweltkommission vor.
- Die Umweltkommission hat beratende Funktion und nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Sachgebiete über die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden
- Lärmbelästigung
- Schutz der Umwelt
- Mobilitätsprobleme.
2. Die Kommission setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen und den Vorsitz führt der Bürgermeister oder der für den Sachbereich zuständige Referent.