Der Artikel 40 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 27 vom 21.06.2007 und nachfolgende Änderungen sieht die Einsetzung der Raumordnungskommission vor.
- Die Raumordnungskommission hat beratende Funktion und nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Ausarbeitung und Abänderung von urbanistischen Leitplänen
- Ausarbeitung und Abänderung von Wiedergewinnungsplänen
- Ausarbeitung und Abänderung von Durchführungsplänen
- Mobilitätsprobleme.
2. Die Kommission setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen und den Vorsitz führt der Bürgermeister oder der für den Sachbereich zuständige Referent.