Der Artikel 38 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 27 vom 21.06.2007 und nachfolgende Änderungen sieht die Einsetzung der Kommission für Chancengleichheit vor.
- Die Kommission für Chancengleichheit hat beratende Funktion und nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Ziele der Gesetzgebung zur Chancengleichheit
- Unterbreitung von Vorschlägen und Anregungen an die Gemeindeverwaltung. - Die Kommission setzt sich aus 6 Mitgliedern zusammen, worin beide Geschlechter paritätisch vertreten sind. Den Vorsitz führt der Bürgermeister oder der für den Sachbereich zuständige Referent.