Gemeindekommission für Chancengleichheit

Eingesetzt mit Beschlussniederschrift des Gemeinderates Nr. 30 vom 09.07.2025

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Beschreibung

Der Artikel 38 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 27 vom 21.06.2007 und nachfolgende Änderungen sieht die Einsetzung der Kommission für Chancengleichheit vor.

  1. Die Kommission für Chancengleichheit hat beratende Funktion und nimmt folgende Aufgaben wahr:
    - Ziele der Gesetzgebung zur Chancengleichheit
    - Unterbreitung von Vorschlägen und Anregungen an die Gemeindeverwaltung.
  2. Die Kommission setzt sich aus 6 Mitgliedern zusammen, worin beide Geschlechter paritätisch vertreten sind. Den Vorsitz führt der Bürgermeister oder der für den Sachbereich zuständige Referent.

Art der Organisation

Kommission

Adresse

RATHAUSRING 7, 39044 NEUMARKT

Verantwortlich

Elena Paris

Vorsitzende

Mitglieder

Orte

Marktgemeinde Neumarkt

RATHAUSRING 7, 39044 NEUMARKT

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 16:46 Uhr