Parteienverkehr: Montag – Freitag von 08.30 – 10.30
Das Lizenzamt ist zuständig für:
• SUAP Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten
• Gastgewerbe
• Urlaub auf dem Bauernhof
• Private Zimmervermietung
• Detailhandel mit festem Standort
• Handel auf öffentliche Flächen
• Friseurgewerbe und Schönheitspflege
• Öffentlicher Mietwagendienst mit Fahrer und Verleihtätigkeit
• Öffentliche Veranstaltungen, Aufmärsche, Wanderdarbietungen
• Glücksspiele, Spielhallen
• Ermächtigungen für Sprengmeister, Schußleiter oder Schießlehrer
• Geschäftsagenturen