Gemeindeverordnung zur Regelung des Handels auf öffentlichem Grund

Regelung des Handels auf öffentlichem Grund

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Veröffentlichungsdatum

28.04.2010

Beschreibung

Die Ausübung des Einzelhandels mit Waren und die Verabreichung von Speisen und Getränken auf öffentlichen oder auf privaten, der Gemeinde verfügbaren Flächen, in der Gemeinde Neumarkt, werden durch einschlägige Gesetze und Bestimmungen sowie durch diese Verordnung geregelt.

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Veröffentlichungsdatum

28.04.2010

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Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 14:27 Uhr

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