Gemeindeverordnung über die Zuweisung der Flächen für den konventionierten Wohnbau

Vom Gemeinderat genehmigt mit Beschluss Nr. 52 vom 21.11.2013

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Veröffentlichungsdatum

06.12.2013

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Zuweisung der Flächen für den konventionierten Wohnbau.
Sie gilt außerdem für jene Flächen, die die Gemeinde mittels Raumordnungsvertrag im Sinne des Art. 40/bis des Landesgesetzes vom 11.08.1997, Nr. 13 oder auf andere Weise erworben wurden und für den konventionierten Wohnbau bestimmt hat.

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06.12.2013

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Zuletzt aktualisiert: 09.10.2025, 10:57 Uhr

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