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Genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 56 vom 20.12.2018.
09.01.2019
Die vorliegende Verordnung regelt die technischen und betrieblichen Bestimmungen hinsichtlich der Führung des öffentlichen Trink- und Löschwasserdienstes auf dem gesamten Gemeindegebiet von Neumarkt.
Zuletzt aktualisiert: 09.09.2025, 16:07 Uhr