Glücksspiele: Meldung an die Monopolverwaltung des Staates.

Meldeformular über die Abhaltung von lokalen Glücksspielen wie Glückstopf, Tombola und Lotterie.

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Beschreibung

Noch bevor das Glücksspiel der Gemeinde gemeldet werden kann, muss die Veranstaltung an die Monpolverwaltung des Staates - Außenstelle von Trient - gemeldet werden. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen kann die Meldung an die Gemeinde und Land erfolgen.

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Veröffentlichungsdatum

10.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 14:15 Uhr