Lokale Glücksspiele wie Glückstopf, Tombola oder Lotterie sind meldepflichtig. Zunächst muss die Veranstaltung der Monopolverwaltung des Staates - Außenstelle von Trient - gemeldet werden. Erst nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung, jedoch mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, kann die Meldung an die Gemeinde und das Land erfolgen.