Lokale Glücksspiele: Meldung der Veranstaltung an die Gemeinde

Meldeformular über die Abhaltung von lokalen Glücksspielen wie Glückstopf, Tombola und Lotterie.

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Beschreibung

Lokale Glücksspiele wie Glückstopf, Tombola oder Lotterie sind meldepflichtig. Zunächst muss die Veranstaltung der Monopolverwaltung des Staates - Außenstelle von Trient - gemeldet werden. Erst nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung, jedoch mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, kann die Meldung an die Gemeinde und das Land erfolgen.

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Veröffentlichungsdatum

10.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 14:12 Uhr