Verordnung für den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst

Genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 56 vom 20.12.2018.

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Veröffentlichungsdatum

09.01.2019

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Die vorliegende Verordnung regelt die technischen und betrieblichen Bestimmungen hinsichtlich der Führung des öffentlichen Trink- und Löschwasserdienstes auf dem gesamten Gemeindegebiet von Neumarkt.

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09.01.2019

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2025, 16:07 Uhr