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Formular für die Selbsterklärugn zur Übereinstimmung von Originaldokumenten mit Kopien gegenüber öffentlichen Verwaltungen, ohne Beglaubigung der Unterschrift seitens eines Beamten.
Mit diesem Formluar kann gegenüber den Organen der öffentlichen Verwaltung bestätigt werden, dass Zweitausfertigungen oder Kopien (z. B. Auszüge, Zeugnisse, Steuerbescheide) mit dem Original übereinstimmen.
Zuletzt aktualisiert: 09.10.2025, 10:51 Uhr