Mit diesem Formluar kann bestätigt werden, dass Zweitausfertigungen oder Kopien (z. B. Auszüge, Zeugnisse, Steuerbescheide) mit dem Original übereinstimmen. Die Unterschrift der erklärenden Person wird durch den Beamten beglaubigt. Durch die Unterschriftsbeglaubigung auf einer Ersatzerklärung des Notarietätesakts bestätigt ein Beamter/eine Beamtin die Echtheit der Unterschrift nach Identitätsprüfung. Für den Inhalt ist die unterzeichnende Person selbst verantwortlich.Die Erklärung ist auch gegenüber privaten Stellen gültig, sofern diese die Überprüfung gemäß Art. 7 und 72 des DPR 445/2000 akzeptieren. Die Unterschriftsbeglaubigung unterliegt der Stempelsteuer von 16,00 Euro.