Fälligkeit der Identitätskarten aus Papier

Die (grünen) Identitätskarten aus Papier werden, unabhängig vom angegebenen Fälligkeitsdatum, ihre Gültigkeit...

Veröffentlichungsdatum:

02.09.2025

Lesedauer

1 Minute

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Identitätskarte

Beschreibung

Die (grünen) Identitätskarten aus Papier werden, unabhängig vom angegebenen Fälligkeitsdatum, ihre Gültigkeit ab dem 3. August 2026 verlieren

Bürgerinnen und Bürger, die noch eine grüne Identitätskarte besitzen, werden gebeten, rechtzeitig einen Termin im Meldeamt dieser Gemeinde zu vereinbaren, um den neuen elektronischen Personalausweis zu beantragen und so unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Für die elektronische Identitätskarte muss eine Gebühr von Euro 22,00 bezahlt werden. Dieser Betrag ist in bar bei Antrag auf Ausstellung zu entrichten.
Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +39 0471 829 111 oder per Mail an meldeamt@gemeinde.neumarkt.bz.it


Für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte sind folgende Dokumente mitzubringen:
-    Alte Identitätskarte aus Papier
-    Gesundheitskarte
-    1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)


Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 08.10.2025, 15:01 Uhr

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