Anfrage an den Bürgermeister oder an die Gemeindereferenten

Worum handelt es sich? Die Gemeinde fördert eine dauerhafte Beziehung zu den Bürgern. In diesem Sinne...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2020

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Beschreibung

Worum handelt es sich?

Die Gemeinde fördert eine dauerhafte Beziehung zu den Bürgern. In diesem Sinne können Sie, unabhängig von allen rechtlichen Formen der Bürgerbeteiligung und der Verfahrensbeteiligung, eine direkte und persönliche Anfrage an den Bürgermeister, die Referenten und Referentinnen richten und sie um Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt bitten. Gleichfalls können Sie ersuchen mündlich direkt angehört zu werden.

Termine und Fälligkeiten

Ihre Anfrage wird innerhalb von 30 Tagen erledigt.

Zu beachten!

Anfragen allgemeiner oder technischer Natur sind weiterhin über info@gemeinde.neumarkt.bz.itan die Gemeinde zu senden und werden vom zuständigen Dienstbereich bearbeitet.

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Zuletzt aktualisiert: 09.04.2025, 15:20 Uhr

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