Steueramt

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer und Ortstaxe, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Vermögensgebühr für ‚Werbemittel und Vermögensgebühr, Besetzung öffentlicher Flächen), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung des Zugangs zum Wertstoffhof.

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer und Ortstaxe, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Vermögensgebühr für ‚Werbemittel und Vermögensgebühr, Besetzung öffentlicher Flächen), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung des Zugangs zum Wertstoffhof.

Was tun bei nicht entleerter Restmülltonne

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Finanzdienst

Verwaltungsbereich

Lageplan

RATHAUSRING 7, 39044 NEUMARKT
Raum: 1. Stock, Büro Nr. 103

Verantwortlich

Verena Pedrotti

Leiter der Organisationseinheit

Mitarbeiter

Orte

Marktgemeinde Neumarkt

RATHAUSRING 7, 39044 NEUMARKT

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.04.2025, 11:34 Uhr