Für die Ausstellung des Parkausweises ist vom Betroffenen ein Antrag an den Bürgermeister der Gemeinde zu stellen, in welcher er den Wohnsitz hat.
Dem Antrag ist ein ärztliches Zeugnis beizulegen, das vom Betrieblichen Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes ausgestellt wurde.
Für die Erneuerung des Parkausweises ist dem Antrag ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizulegen, in dem bestätigt wird, dass die Umstände, die zur Ausstellung des Parkausweises geführt haben, weiterhin bestehen.
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