Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 – 12.30
Mittwoch von 14:00 - 16:30
Meldeamtliche Erklärungen können an die im Bereich "Kontakt" angeführten Adressen übermittelt werden.
Öffnungszeiten - Friedhof Neumarkt und Laag
Der Friedhof von Neumarkt und Laag ist von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet.
Impfwesen
Für weitere Informationen wenden Sie sich an folgende Adressen: Südtiroler Sanitätsbetrieb - www.sabes.it
In die Zuständigkeit der Bürgerdienste fallen folgende Ämter: Meldeamt, Standesamt, Wahlamt, Militäramt, Statistikamt, Friedhofsdienst und der Bürgerschalter.
Das Meldeamt ist zuständig für Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, Beglaubigungen und Eigenerklärungen, Wohnsitzerklärungen und -verlegungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten, AIRE-Angelegenheiten und Abwanderung ins Ausland, Einwanderung und Eintragung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern, Hausnummernzuteilung.
Das Standesamt ist zuständig für Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, inklusive der Führung der entsprechenden Register und die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen.
Das Militäramt erstellt und führt die Musterungslisten.
Das Wahlamt ist zuständig für alle Obliegenheiten im Rahmen von Wahlhandlungen (Referendum auf sämtlichen Ebenen, Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen, Landtagswahlen, Wahlen auf nationaler und europäischer Ebene).
Das Friedhofsamt verwaltet die Friedhöfe im Hauptort und in der Fraktion Laag und die dazugehörigen Konzessionen, organisiert Bestattungen und Urnen-Beisetzungen.