Infolge der stattgefundenen Neuwahl des Gemeinderates ist es notwendig, die Ernennung des Bibliotheksrates der Bibliothek Endidae neu vorzunehmen;
Es wird Einsicht genommen in das Landesgesetz vom 7. November 1983, Nr. 41, in geltender Fassung, über die Zusammensetzung und Ernennung der Bibliotheksräte sowie in den Artikel 5 der Satzung der Bibliothek Endidae, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 74 vom 30.11.1995, laut welchem dieser aus 9 Mitgliedern besteht;
Der Bibliotheksrat setzt sich aus dem Bürgermeister bzw. einem von ihm bevollmächtigten Referenten sowie aus zwei Vertretern der Gemeinde, einem Vertreter der Schule für jede bestehende Schulstufe und einem Vertreter aus dem religiösen Kulturbereich zusammen;